Bei alle Diskussionen, ob man nach ein paar Bierchen noch fahrtüchtig ist, soll man sich folgende einfache Berechnung merken. Mit ein wenig Kopfrechnen hat man dann seine Promillezahl schnell raus [efn_note]Die relevanten Grenzwerte der Blutalkoholkonzentration im Strafrecht [/efn_note].

Blutalkoholkonzentration (BAK) ist ein Maß für die Menge von Ethanol im Blut und wird üblicherweise in Gewichtsanteilen als g/kg (Promille) angegeben.

Der Formel: Dividiere das Gewicht an Ethanol (Alkohol), den man getrunken hat, durch sein Gewicht in Kilo und einem Faktor, der nach Geschlecht unterschiedlich ist: für Männer 0.7, für Frauen 0.6.

Es gibt hierzu zwei Komplikationen. Erstens wird der Ethanolgehalt in Getränken in Volumen Prozent angegeben. Deshalb muss man das Volumen des Alkohols multiplizieren mit 0.8 (Dichte von Ethanol). Zweitens muss man den Abbau des Alkohols berücksichtigen. Als Daumenwert etwa 0.1‰/Stunde.

Beispiel ein 100 kg Mann trinkt zwei Bier 0.5 L. Damit hat er 50 mL Ethanol konsumiert. Die 50 mL sind 40 Gram. Somit ist der BAK fast 0.6‰. Dieser Wert ist der theoretische Blutalkoholkonzentration. In einem reellen Fall reicht ein hinreichender Verdacht, Alkoholgeruch, um eine Messung anzuordnen, Atemluft Messung (Grenzwert 0.25 mg/L) oder Blutprobe (Grenzwert 0.5‰). Mit zwei grossen Bier ist man über die Promillegrenze.

Es gibt jede Menge Blutalkoholrechner im Internet, die alle Faktoren sauber berücksichtigen. Einfach mal googeln nach Blutalkoholrechner oder Blood Alcohol Calculation.